Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Higent Nutzungsbedingungen

Stand: 20.01.2026

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der Plattform Higent ist die KTR Solutions GmbH, Panoramastraße 28/1, 71691 Freiberg am Neckar, Deutschland („KTR“, „wir“). Higent ist eine KI-gestützte Plattform zur Erstellung, Konfiguration und Nutzung von intelligenten Agenten, Workflows, Automationen und Integrationen.

1.2 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung der Plattform Higent, sofern die Buchung über die Website von KTR oder über einen von KTR bereitgestellten Bestellprozess erfolgt.

1.3 Das Angebot von KTR richtet sich ausschließlich an geschäftlich handelnde Kunden und nicht an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt der Kunde, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher ist nicht gestattet.

1.4 Vereinbarungen über spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche werden Teil des Vertrages mit dem Kunden und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen Nutzungsbedingungen vorrangig.

1.5 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KTR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn KTR in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Zahlungen vorbehaltlos annimmt oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform

2.1 Higent stellt dem Kunden eine webbasierte Plattform zur Verfügung, mit der KI-gestützte Agenten und Workflows konzipiert, konfiguriert, betrieben und genutzt werden können. Agenten können u. a. über Chat-Oberflächen, zeitgesteuert oder ereignisbasiert (z. B. via Webhooks) ausgeführt werden.

2.2 Die Plattform kann Funktionen enthalten, die auf Large Language Models („LLMs“) Dritter basieren. Der Kunde kann dabei sowohl eigene API-Keys verwenden als auch – je nach Tarif – über Higent bereitgestellte Modellzugänge nutzen. Higent übermittelt Anfragen des Kunden („Prompts“) an das jeweilige Modell und gibt die generierten Antworten („Outputs“) an den Kunden zurück.

2.3 Der Kunde kann Systeme (z.B. Dokumentenverwaltungs- und Kommunikationssysteme) von Drittanbietern (z.B. Confluence, Slack, Google Drive) zusammen „Drittanbietertools“) in seinem Workspace integrieren. Drittanbietertools werden von dem jeweiligen Drittanbieter unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt; KTR ist für Drittanbietertools, ihre Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit nicht verantwortlich und schließt jegliche Haftung für Drittanbietertools aus. Die einzelnen Funktionalitäten und Systemvoraussetzungen der Plattform ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Beschreibung.

2.4 SaaS- und Dedicated Hosting: KTR stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert, soweit nichts anderes vereinbart ist. KTR stellt die Plattform auf Servern zur Nutzung am Zugangspunkt des Rechenzentrums von KTR zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung“). Zur Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Plattform am Übergabepunkt der Leistung zugreift.

2.5 Die LLMs werden von Drittanbietern („LLM-Anbieter“) in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Über die Plattform können die LLMs in dem Umfang genutzt werden, in dem der jeweilige LLM-Anbieter die Dienste jeweils bereitstellt. KTR hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung sowie den Umfang der von den LLM-Anbietern bereitgestellten Dienste und übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Funktionsumfang. Die LLM-Anbieter können den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Leistungen von KTR verhindern. Für Leistungseinschränkungen, die durch Änderungen bei den LLM-Anbietern verursacht werden, haftet KTR gegenüber dem Kunden nicht.

2.7 Führt eine Änderung des Funktionsumfangs eines oder mehrerer LLMs oder eine nicht nur vorübergehende eingeschränkte oder fehlende Verfügbarkeit eines oder mehrerer LLMs dazu, dass für den Kunden unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer der Beeinträchtigung, der Bedeutung für den Kunden sowie der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Vergütung eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist, kann der Kunde den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von (i) im Falle eines Monatsvertrages 7 Tagen und (ii) im Falle eines Jahresvertrages 30 Tagen außerordentlich kündigen. In diesem Fall schuldet der Kunde die wiederkehrende Vergütung nur anteilig für die Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Einmalige Zahlungen werden nicht erstattet. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist und die Nutzungsmöglichkeit des Kunden aufgrund einer Kündigung des Kunden oder einer Kündigung oder einer anderen Maßnahme des LLM-Anbieters, die der Kunde zu verantworten hat, entfällt oder eingeschränkt wird.

2.8 KTR ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Plattform nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Plattform nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist KTR zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Plattform nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren.

3. Registrierung und Erstellung eines Kundenkontos

3.1 Um Zugriff auf die Leistungen der Plattform zu erlangen, muss sich der Kunde registrieren und ein Kundenkonto erstellen.

3.2 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Bei nachträglichen Änderungen sind die im Nutzerkonto hinterlegten Daten, insbesondere Adress-, Zahlungs- und Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind Mitarbeiter des Kunden und andere von dem Kunden autorisierte Nutzer, die für die Nutzung der Plattform zugelassen sind und für die der Kunde über eine Lizenz verfügt.

4. Test- und Pilotphase

4.1 Der Kunde kann die Plattform für einen Zeitraum von einer Woche mit einem eingeschränkten Funktionsumfang kostenlos nutzen („Testphase“). Nach Ablauf der Testphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform abschließt.

4.2 Wenn KTR und der Kunde eine kostenpflichtige Testphase (“Pilotphase”) vereinbart haben, ist der Kunde berechtigt, die Plattform für die Dauer der Pilotphase in dem vereinbarten Nutzungsumfang sowie der Möglichkeit Umfangs- und Funktionserweiterungen hinzuzufügen und unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Nach Ablauf der Pilotphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform abschließt. Eine ordentliche Kündigung ist während der Pilotphase für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5. Vertragsschluss

Die Präsentation der Plattform auf unserer Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Leistungen ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung durch KTR zustande. Die Frist für die Annahme beträgt fünf Tage. Nimmt KTR das Angebot des Kunden nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht länger an sein Angebot gebunden.

6. Verfügbarkeit der Plattform, Wartung, Fehlerbehebung

6.1 KTR erbringt die Leistungen nach dem Best-Effort-Prinzip und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform.

6.2 Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder sicherheitsrelevante Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

6.3 Fehler oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich in Textform unter möglichst genauer Beschreibung zu melden. KTR wird gemeldete Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bearbeiten.

6.4 Die Verfügbarkeit von LLMs, Drittanbietertools und externen Integrationen liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs von KTR.

7. Nutzungsrechte an der Plattform

7.1 KTR räumt dem Kunden das zeitlich befristete, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Beendigung des Vertrages.

7.2 Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.

7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben; die Plattform zur Entwicklung eigener Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben; Funktionalitäten der Plattform, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und/oder zu nutzen; die Nutzungsrechte an der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung von KTR Zugriff auf die Plattform zu gewähren; den Quellcode der Plattform, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, ihre Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; die mit der Plattform verbundenen Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder zum Kopierschutz oder andere Technologien, die der Kontrolle des Zugangs zu der Plattform dienen, zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu verändern; rechtliche Hinweise insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von KTR zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.

8. Pflichten und Verantwortung des Kunden

8.1 Nutzt der Kunde die Plattform im Rahmen des SaaS- oder Dedicated Hosting, räumt der Kunde KTR das nicht ausschließliche Recht ein, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (einschließlich der unter Nutzung der Plattform erstellten Inhalte, z.B. im Rahmen der Bildgenerierung), insbesondere Kommunikationsinhalte (einschließlich Prompts, Fotografien, Bilder, Grafiken, Videos, Dateien, Dokumente, Logos und Zeichen, Texte, zusammen “Kundeninhalte”) während der Vertragslaufzeit in dem für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu übermitteln, insbesondere an die von dem Kunden ausgewählten LLM-Anbieter. Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zugunsten von KTR zum Zwecke der Vertragserfüllung verfügen zu können. Weitere Rechte an den Kundeninhalten erwirbt KTR nicht. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten und/oder von ihm erstellten Kundeninhalten; für die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

8.2 Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf der Plattform speichern oder speichern lassen oder über die Plattform übermitteln, (i) zu deren Nutzung er in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist, (ii) die keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen und (iii) die keinen rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben. Das gilt auch für die Inhalte, die der Kunde im Rahmen der Integrationen nutzt.

8.3 Es ist dem Kunden nicht gestattet, (i) Scraping oder ähnliche Techniken anzuwenden, um Inhalte zu sammeln, für andere Zwecke zu nutzen, erneut zu veröffentlichen oder anderweitig zu verwenden (ii) Techniken oder automatisierte Dienste einzusetzen, die darauf abzielen, Nutzeraktivitäten zu verfälschen, wie etwa Bots, Botnetze, Scripte, Apps, Plugins, Erweiterungen oder andere automatisierte Mittel zur Kontoerstellung, zur Wiedergabe von Inhalten, zum Versenden von Nachrichten oder zum Ausführen ähnlicher Aktionen oder (iii) die Funktionen der Plattform für Systeme zu nutzen, die gemäß Art. 6 der KI-Verordnung, (EU) 2024/1689, als Hochrisiko-Systeme gelten.

8.4 Die Anzahl der Prompts pro Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ist begrenzt um die Zuverlässigkeit sowie Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Welche Grenzwerte für welche Modelle gelten, ist in unserer Fair Usage Policy geregelt.

8.6 Der Kunde stellt KTR auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich LLM-Anbieter) wegen (i) der Nutzung der Kundeninhalte durch KTR oder den Kunden sowie (ii) wegen der Nutzung der Plattform durch den Kunden gegen KTR geltend machen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von KTR beruhen. Davon umfasst sind auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach dem RVG.

8.7 Es obliegt dem Kunden, selbstständig Sicherungskopien der Kundeninhalte zu erstellen.

8.8 Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Dritte auf die dem Kunden zur Verfügung gestellte Plattform nicht unbefugt zugreifen können.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der gewählten Laufzeit, der Nutzeranzahl sowie im Hinblick auf Funktionen, die nutzungsbasiert abgerechnet werden, aus dem tatsächlichen Nutzungsumfang. Die vereinbarte Vergütung, einschließlich einer etwaigen nutzungsbasierten Vergütung für API-Calls, ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar. Kunden, die LLMs mit eigenen API-Keys und auf Basis eigener Verträge mit den jeweiligen Anbietern nutzen, entrichten die mit dem jeweiligen Anbieter vereinbarte Vergütung unmittelbar an den Anbieter.

9.2 Sämtliche Beträge verstehen sich in EUR und netto. Wenn und soweit nutzungsbasierte Kosten KTR von dem jeweiligen LLM-Anbieter in US-Dollar (oder einer anderen Fremdwährung) in Rechnung gestellt werden, erfolgt die Weiterberechnung gegenüber dem Nutzer auf Basis des am letzten Tag des Monats oder des jeweiligen Abrechnungszeitraums, tagesaktuellen Wechselkurses der Europäischen Zentralbank.

9.3 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zusätzliche Funktionserweiterungen („Add-ons“) hinzufügen. Die Abrechnung zusätzlicher Add-ons erfolgt ab dem Folge-Abrechnungszeitraum der Hinzufügung. Wird ein Add-on im Laufe eines Monats hinzugefügt, wird die Lizenzgebühr für diesen Monat anteilig berechnet. Etwaige Rabatte bei Abschluss eines Jahresvertrages gelten auch für später ausgewählte Add-ons, die nicht nutzungsbasiert vergütet werden.

9.4 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in elektronischer Form (z.B. per E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart ist.

9.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

9.6 KTR ist berechtigt, die nach diesem Nutzungsvertrag vom Kunden zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten bei KTR anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine derartige Anpassung der Vergütung kann zu einer Preiserhöhung oder Preisermäßigung führen. Für die Berechnung der Gesamtkosten bei KTR maßgeblich sind insbesondere die von den LLM-Anbietern in Rechnung gestellten Kosten, Verwaltungskosten, Kosten der Pflege und des Betriebs der IT-Infrastruktur von KTR, allgemeine Kosten (Kosten des Vertriebs und des Marketings, Personalkosten, Miete, externe Dienstleister) sowie Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen sind dabei gleichermaßen preiswirksam durch KTR zu berücksichtigen. Alle Preisänderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach einer derartigen Mitteilung durch KTR in Kraft. Erhöht KTR die Vergütung um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen.

10. Gewährleistung

10.1 Für Mängel der Plattform gelten die §§ 536 ff BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Mängel hat der Kunde KTR unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

10.2 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von KTR entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10.3 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn KTR ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

10.4 KTR übernimmt keine Gewährleistung für den Internetzugang des Kunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internetzugangs. KTR übernimmt auch keine Gewährleistung für Systeme des Kunden, auf denen die Plattform ggf. ausgeführt wird.

10.5 KTR hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den LLMs generierten Outputs und übernimmt hierfür keine Gewährleistung. KTR weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Kunde nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Outputs verlassen sollte, ohne diese überprüft zu haben. Auch Outputs, die aufgrund ihrer Detailtiefe oder Spezifität korrekt erscheinen, können wesentliche Ungenauigkeiten enthalten. Ebenso enthalten Outputs möglicherweise nicht die aktuellsten oder vollständige Informationen. Ereignisse oder Änderungen der zugrunde liegenden Fakten, die erst nach dem Training des jeweiligen LLMs eingetreten sind, werden durch das LLM nicht berücksichtigt und können im Output nicht enthalten sein.

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Bereicherungsrechtliche Ansprüche des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleiben unberührt.

11. Haftung und Schadensersatz

11.1 KTR haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.2 In sonstigen Fällen haftet KTR – soweit in Ziffer 11.3. nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.3. ausgeschlossen.

11.3 Die Haftung von KTR für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

11.4 Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern, von KTR.

11.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen KTR beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 11.1 und 11.3.

11.6 Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch ein Verhalten eines LLM-Anbieters entstehen, beschränkt sich die Haftung von KTR auf die Abtretung der Ansprüche von KTR gegen den jeweiligen LLM-Anbieter, soweit dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen die Abtretung zulassen. Das gilt nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist. In diesem Fall ist jegliche Haftung von KTR für solche Schäden ausgeschlossen.

12. Sperrung des Zugangs zur Plattform, Löschung von Inhalten

12.1 KTR kann den Zugang des Kunden zur Plattform insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn KTR ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Sofern der Kunde trotz Hinweis wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, behält sich KTR das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.

12.2 Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.

12.3 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Nutzung der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden. Mit der dauerhaften Sperrung des Kunden ist KTR berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

12.4 KTR ist berechtigt, Inhalte, die nicht den Bedingungen der Ziffer 8 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.

13. Vertragslaufzeit; Beendigung des Zugriffs

13.1 Dem Kunden wird die Nutzung der Plattform für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit gestattet.

13.2 Soweit keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat („Basislaufzeit“). Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf der Basislaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird. Ein Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Nutzungsvertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der initialen Vertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird. Add-ons können jederzeit für einen Zeitraum von mindestens einem Monat gebucht werden. Für Nutzer, die sich für einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr entschieden haben, werden Add-ons für die jeweils verbleibende Restlaufzeit gebucht.

13.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. KTR hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen: (i) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet; (ii) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt (wobei die Regelung des §112 InsO unberührt bleibt), oder (iii) der Kunde ist für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die zu zahlende laufende Vergütung für zwei Monate erreicht.

13.4 Eine Kündigung hat stets schriftlich (Post oder E-Mail) zu erfolgen.

13.5 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Kunden der Zugriff auf die Plattform und die Nutzerinhalte – vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines erneuten Nutzungsvertrages – nicht mehr möglich und die Inhalte werden von der Plattform gelöscht.

13.6 Jede Nutzung der Plattform nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist unzulässig.

14. Auftragsverarbeitung

14.1 Soweit KTR zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, ist KTR Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und schließen die Parteien mit Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

15. Änderungen der Nutzungsbedingungen

15.1 KTR behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine Änderung ist möglich, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Veränderungen, insbesondere von technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von LLMs und Drittanbietertools, Rechnung zu tragen. KTR wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Die Erweiterung des Funktionsumfangs, insbesondere die Aufnahme zusätzlicher LLMs oder die Möglichkeit der Integration zusätzlicher Drittanbietertools, ist unabhängig von diesen Voraussetzungen jederzeit einseitig möglich.

15.2 Änderungen werden dem Kunden vorab per E-Mail mitgeteilt. Soweit der Kunde deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist KTR berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, vorausgesetzt, KTR hat in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht hingewiesen.

15.3 Von der Änderungsbefugnis ausgenommen ist jede Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde. In diesen Fällen wird KTR dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mitteilen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den dann geänderten Bedingungen anbieten.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, Deutschland. KTR ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

16.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.

16.4 Nur die deutsche Fassung dieses Vertrages ist bindend.